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Satzung des "Fördervereins Flugplatzmuseum Strausberg e.V."

 

in der Fassung der Gründungsversammlung vom 24.11.2012, geändert auf der fortgesetzten Gründungsversammlung am 23.05.2013

§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen: Förderverein Flugplatzmuseum Strausberg e.V. Er hat seinen Sitz in Strausberg.

§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Zweck des Vereins
Zweck:

  • Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde
  • Förderung des Flugplatzmuseums Strausberg
  • Förderung der Erziehung und Volksbildung

Der Satzungszweck soll erreicht werden durch:

  • Förderung des Flugplatzmuseums Strausberg in jeglicher Art, insbesondere durch Beschaffung von Sponsorengeldern.
  • Unterstützung des Museums mit Ausstellungsmaterial in Zusammenarbeit mit privaten Leihgebern und anderen Museen.
  • Förderung und Durchführung von Sonderausstellungen.
  • Luftfahrthistorische Forschungen und Ausarbeitungen.
  • Durchführung geschichtlicher Ausstellungen zur politischen Bildung.
  • Herausgabe von speziellen Publikationen

§ 4 selbstlose Tätigkeit/ Steuerbegünstigung
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 5 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Vereinsmitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Sie haben bei Ausscheiden keine Ansprüche auf das Vermögen des Vereins.
Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung, bei Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins fällt das gesamte Vermögen an das Tierheim Wesendahl mit der Auflage der entsprechenden Verwendung für Belange des Tierschutzes und des Tierheimes zur Versorgung der Tiere.

§ 6 Mitgliedschaft im Verein
Mitglied im Verein kann jede natürliche oder juristische Person werden, wenn sie die Ziele des Vereins unterstützt. Eine Mitgliedschaft wird erworben durch Beitrittserklärung und Aufnahme durch den Vorstand.

Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von mindestens vier Wochen zum Ende des Kalenderjahres.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es dem Vereinsziel zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss des Vorstandes kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet dann endgültig. Das Mitglied ist zu dieser Versammlung zu laden und anzuhören.
Der Vorstand kann für verdienstvolle Personen eine Ehrenmitgliedschaft verleihen.
An der Arbeit des Vereins können sich sachkundige Bürger ohne Vereinsmitgliedschaft beteiligen. Über die Gewährung dieser Sonderregelung entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand zur jeweils nächsten Mitgliederversammlung über die Vergabe von Ehrenmitgliedschaften und die Mitarbeit sachkundiger Bürger zu informieren.
Von jedem Mitglied des Vereins werden Beiträge erhoben. Über die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 7 Organe des Vereins
. Mitgliederversammlung
. Vorstand
. Fachausschüsse (bei Bedarf)

§ 8 Die Mitgliederversammlung
Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel durch den Vorstand geleitet.
Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung zählen:

  • Wahl oder Abwahl des Vorstandes
  • Beratung über Stand und Planung der Arbeit des Vereins
  • Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Finanzkonzepts
  • Beschlussfassung über den Jahresabschluss
  • Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes
  • Erlass einer Beitragsordnung
  • Beschlussfassung zur Übernahme neuer Aufgaben oder Rückzug von bisherigen/ laufenden Aufgaben des Vereins
  • Beschlussfassung über Änderungen der Satzung oder die Auflösung des Vereins

Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen mit Schreiben an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Tagesordnung setzt der Vorstand durch Beschluss fest.
Neben der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen bei Notwendigkeit monatliche projektbezogene Mitgliederversammlungen. Über die Notwendigkeit entscheiden die zur jeweiligen Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Für jede monatliche Mitgliederversammlung fertig der Vorstand ein Protokoll und übersendet dieses an alle Mitglieder. In diesem Protokoll ist der Termin der durch die anwesenden Mitglieder bestimmten nächsten Mitgliederversammlung enthalten. Das Protokoll gilt als Einladung für alle Mitglieder. Der Vorstand ist berechtigt dieses Protokoll per E-Mail Anhang den Mitgliedern zuzustellen. Mitglieder ohne Internetzugang erhalten das Protokoll per Post.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens 25 % stimmberechtigte Mitglieder diese unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss mindestens fünf Wochen nach Eingang des Antrages erfolgen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig mit den jeweils anwesenden Mitgliedern. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit Stimmenmehrheit gefällt.
Über die Beschlüsse und ihr Zustandekommen sowie über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift zu führen. Sie wird vom Vereinsvorsitzenden und dem Protokollführer unterzeichnet. Satzungsänderungen oder Änderungen des Vereinszwecks oder die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit.
Anträge auf Ergänzungen und Änderungen der Satzung sind den Mitgliedern
mindestens vier Wochen vor Abhaltung der betreffenden Mitgliederversammlung schriftlich mitzuteilen.

§ 9 Der Vorstand
Den erweiterten Vorstand bilden der Vorsitzende, sein Stellvertreter und bei Bedarf (Bestimmung durch Mitgliederversammlung) der Schatzmeister.
Ist kein Schatzmeister durch die Mitgliederversammlung bestimmt, übt der Stellvertreter diese Funktion mit aus. Vorstand gemäß § 26 BGB ist der Vereinsvorsitzende. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich in Allein - und Einzelvertretungsberechtigung. Die Amtszeit des erweiterten Vorstandes beträgt 2 Jahre. Er bleibt bis zur Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt.
Der Vorstand sollte mindestens einmal monatlich tagen und über seine Beschlüsse ein schriftliches Protokoll fertigen. Dieses Protokoll ist vom Vereinsvorsitzenden zu unterzeichnen. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die vom zuständigen Registergericht oder um Finanzamt vorgegeben werden, sind vom Vorstand umzusetzen und bedürfen keiner Bestätigung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind jedoch den Mitgliedern spätestens zur nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.

§ 10 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer eines Jahres den Kassenprüfer. Dieser darf nicht Mitglied des Vorstandes sein. Eine Wiederwahl ist zulässig.

§ 11 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an das Tierheim Wesendahl e.V.

Satzung errichtet am 24.11.2012 und geändert in der fortgesetzten Gründungsversammlung am 23.05.2013 in Strausberg.

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Öffnungszeiten

Das Flugplatzmuseum ist täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr (im Winterhalbjahr bis Sonnenuntergang) geöffnet. Sollte die Tür einmal verschlossen sein, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Flugplatzes im Tower gegenüber.

Führungen an jedem
1. und 3. Wochenende im Monat:
Samstag: ab 15:00 Uhr
Sonntag: ab 10:00 Uhr

Kontakt
Möchten Sie zu einer anderen Zeit durch das Museum geleitet werden, melden Sie sich bitte telefonisch an bei:
Horst Prommersberger
Tel.: 033439 / 80504
Mobil: 0171 / 77 354 77
E-Mail:
Flugplatzmuseum Strausberg
Flugplatzstraße F1 20
15344 Strausberg
 
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